Allgemeine Informationen für Sie als Dachverpächter
Sie möchten Ihr Dach für eine Photovoltaikanlage verpachten? – Dann erhalten Sie nachfolgend einen ersten Eindruck über den Ablauf eines Photovoltaikprojektes.
Für die Nutzung Ihrer Dachflächen erhalten Sie eine Pachtzahlung. Die Höhe der Pacht richtet sich nach Kriterien wie der Größe, Eignung und Standort der Dachflächen. Die Zahlung erfolg jährlich oder als Einmalzahlung direkt nach Inbetriebnahme für den Gesamtzeitraum.
Für Sie als Dacheigentümer erfolgt die Errichtung der PV-Anlage ohne Kosten und ohne Risiko.
Warum an Dirk Cordes Energie verpachten?
- hohe Pachtsätze
- garantierte Pachteinnahmen für mindestens 20 Jahre oder Einmalbetrag
- keine Kosten
- kein Risiko – evtl. Schäden sind über uns versichert
- hoher Image-Effekt durch umweltbewusstes Handeln
- Verwendung hochwertiger Komponenten
- Anmietung direkt durch Investor, kein Projektierer
Welche Anforderungen stellen wir an ein Dach?
Für den Bau einer PV-Anlage kommen sowohl Flach- als auch Schrägdächer in Betracht.
Flachdach
Ein Flachdach sollte mindestens eine Größe von 2.000 m2 haben. Bei Flachdächern kann sich die nutzbare Dachfläche um über 50% reduzieren, um eine Verschattung durch die Module selbst zu vermeiden. Bei Flachdächern müssen die Module „aufgeständert" werden. Die Neigung ergibt sich sodann aus der Aufständerung, die wiederum Einfluss auf den Reihenabstand der einzelnen Module nimmt, um eine Verschattung der hinteren Reihen zu verhindern.
Schrägdach
Ein Schrägdach sollte mindestens 1.000 m2 aufweisen. Bei Schrägdächern ist zu beachten, dass in der Regel nur eine Seite verwendet werden kann. Wenn eine Seite nach Süden zeigt, ist die andere Seite eine Nordseite und kommt aufgrund der mangelnden Sonneneinstrahlung nicht in Betracht. Ideal ist eine Südausrichtung. Hierbei kann es sich auch um eine Südost- oder Südwestrichtung handeln. Die ideale Südausrichtung garantiert eine hohe Sonneneinstrahlung und damit eine optimale Leistung. Da die Module hier nicht aufgeständert werden müssen, sondern direkt auf das Dach montiert werden können, spielt hier die Verschattung durch die Module keine Rolle. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dachneigung. Ein Schrägdach sollte mindestens 15 Grad Neigung haben. Die optimale Neigung liegt bei ca. 30 Grad.
Darüber hinaus benötigen wir Angaben zum Zustand des Daches, z. B. ob eine Sanierung erforderlich ist.
Um dem Dacheigentümer die Sammlung der erforderlichen Daten zu vereinfachen, haben wir einen Erfassungsbogen entwickelt, den wir Ihnen gerne zusenden und den Sie dann ausgefüllt per Email an uns zurücksenden können.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Sobald uns alle Daten vorliegen, können wir eine so genannte Vorprüfung in Auftrag geben. Hier wird die voraussichtliche Anlagenleistung ermittelt. Ergibt diese Prüfung, dass sich die Anlage wirtschaftlich lohnt, machen wir Ihnen als Dacheigentümer ein konkretes Pachtangebot und übermitteln Ihnen einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 2 x 5 Jahren Verlängerung. Sobald dieser unterzeichnet ist,
- planen wir die Anlage,
- stellen wir den Antrag auf Netzeinspeisung,
- beantragen wir eine eventuell erforderliche Baugenehmigung.
Wir behalten uns in dem Pachtvertrag einen Rücktritt für die ersten sechs Monate vor, für den Fall, dass die Anlage nicht gebaut werden kann. Gründe hierfür können sein, mangelnde Statik, nicht erteilte Baugenehmigung.
Nach der Inbetriebnahme der Anlage
Spätestens mit Inbetriebnahme schließen wir eine Haftpflicht- und eine Elektronikversicherung für die Anlage ab. Mittels einer Fernüberwachung können wir Anlage überwachen und die Einspeisung kontrollieren.
Mit der Inbetriebnahme steht die tatsächliche Leistung der Anlage fest und wir können die Pacht endgültig berechnen.
Während der Laufzeit der Anlage müssen Sie als Dacheigentümer dafür sorgen, dass die Anlage nicht verschattet wird und wir jederzeit Zugang zu ihr bekommen.